General Terms and Conditions of the company Cityinsect GmbH

Status January 2021 (only available in German language)

 

1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die mit unseren Kunden geschlossenen Verträge.

Aufträge an uns werden verbindlich nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Cityinsect GmbH geschlossen. Abweichungen davon, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

Sollten zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse erforderlich sein, gehört die Einholung dieser entsprechenden behördlichen oder sonstigen Erlaubnis zu den Pflichten des Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die insoweit notwendigen behördlichen oder sonstigen Erlaubniserteilungen so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass die Durchführung des Auftrags wie vertraglich vereinbart, fristgerecht erfolgen kann.

Abweichende Bedingungen des Käufers, die von der Cityinsect GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, haben für das Vertragsverhältnis keine Gültigkeit, auch wenn Cityinsect GmbH diesen Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2.

Lieferung von Waren, Durchführungen von Dienstleistungen

Die Cityinsect GmbH verpflichtet sich die in ihrer Auftragsbestätigung angegebene Zeit für die Lieferung von Waren oder die Durchführung von Dienstleistungen einzuhalten. Sollten Verzögerungen jedoch nicht zu vermeiden sein, wird die Cityinsect GmbH den Kunden darauf hinweisen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass – von Ausnahmen abgesehen – immer nur Ca.-Termine angegeben werden können. Sollte der vereinbarte Leistungszeitpunkt um mehr als vier Wochen überschritten werden, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Firma Cityinsect GmbH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Soweit die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert wird, die von dem Kunden zu vertreten sind, behält sich die Cityinsect GmbH das Recht vor, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Bei Annahmeverzug des Kunden steht der Cityinsect GmbH das Recht zu, sämtliche damit verbundenen Kosten für die vergeblichen Aufwendungen bei dem Kunden geltend zu machen.

Der Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden Ware, deren Beschädigung oder Ähnliches ist bei Übergabe. Bei vereinbartem Versand von Waren geht die Gefahr mit dem Absenden und bei der verzögerten Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten Lieferzeitpunkts über.

Die Cityinsect GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Cityinsect GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für die Cityinsect GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

 

3.

Leistungsvorbehalt und Schadensersatz

Cityinsect GmbH behält sich ausdrücklich vor, bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsrückständen, bei Insolvenz – und / oder Vergleichsanträgen sowie bei Bekanntwerden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder grundsätzlich nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu werden. Soweit der Kunde die Vorausleistungen verweigert, steht der Cityinsect GmbH das Recht zum Vertragsrücktritt sowie der Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu.

Für den Fall des Rücktritts der Firma Cityinsect GmbH steht dieser das Recht zu, 20 % der Vertragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann an die Stelle des vorgenannten Pauschalbetrages tritt.

 

4.

Preise und Zahlungen

Für den Fall eines gewerblichen Kunden, sind sämtliche Preise Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuell geltenden Höhe (derzeit 19 %) hinzukommt und gesondert ausgewiesen wird. Für nichtgewerbliche Kunden werden Endpreise (inklusive Mehrwertsteuer) angegeben und abgerechnet.

Sollte sich eine Lieferung oder die Durchführung von Dienstleistungen um mehr als 3 Monate verzögern, ohne dass dies von der Firma Cityinsect GmbH zu vertreten ist, behält sich die Firma Cityinsect GmbH vor, den dann gültigen Preis entsprechend geltend zu machen.

Sämtliche Rechnungen sind sofort ohne Abzug und ohne Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinnsatz für Verbraucher und 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz für gewerbliche Kunden) berechnet. Für jede Mahnung wird eine Pauschale in Höhe von 5,00 Euro als Schadensposition abgerechnet und geltend gemacht.

 

5.

Gewährleistung für Lieferung

Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind gegenüber Cityinsect GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, da ansonsten die Ware als einwandfrei angenommen gilt.

Soweit die gelieferte Ware nachweislich mit Mängeln behaftet ist, wird Cityinsect GmbH kostenfrei dem Kunden nachliefern bzw. nachbessern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Sollte ein zweiter Nachlieferungs- bzw. Nachbesserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines fortbestehenden Mangels durch den Kunden geführt werden, räumt die Cityinsect GmbH dem Kunden das Recht ein, den Kaufpreis angemessen zu mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.

Gewährleistung für Dienstleistungen

Sämtliche Dienstleistungen der Cityinsect GmbH, insbesondere auch der Einsatz von giftigen Substanzen, werden mit größtmöglicher Sorgfalt sowie unter Beachtung sämtlicher gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie entsprechender Auflagen ausgeführt.

Eine erfolgreiche Tätigkeit der Firma Cityinsect GmbH setzt darüber hinaus die umfassende Information durch den Kunden voraus, insbesondere Hinweise auf etwaige Besonderheiten des zu behandelnden Objekts. Der Firma Cityinsect GmbH steht jederzeit das Recht zu, die Durchführung eines übernommenen Auftrags abzulehnen, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, die bei der Auftragserteilung nicht zu erkennen waren und die vereinbarte Tätigkeit in Folge dessen nicht durchgeführt werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Durchführung mit Gefahren verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand begegnet werden kann. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

Beim Tätigwerden der Firma Cityinsect GmbH hat der Kunde den Anweisungen des Personals der Firma Cityinsect GmbH Folge zu leisten. Trotz größter Sorgfalt ist es vorliegend nicht auszuschließen, dass der beabsichtigte Erfolg einer Maßnahme unterbleibt. Für diesen Fall steht der Cityinsect GmbH zunächst das Recht der Nachbesserung zu. Nach erfolgloser Nachbesserung kann der Kunde dann den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, welcher Art und Weise auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Cityinsect GmbH vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

Objekte, die mit chemischen Substanzen behandelt werden, dürfen erst dann von der Cityinsect GmbH freigegeben werden, wenn bestimmte Konzentrationswerte unterschritten sind. Einen genauen Zeitpunkt bzw. einen genauen Zeitablauf wann die Freigabe von Objekten durch die Cityinsect GmbH erteilt wird, lässt sich auf Grund verschiedener Faktoren, wie z.B. Material, Witterung, Temperatur etc. nicht exakt bestimmen. Aus diesen Gründen sind die in dem Angebot enthaltenen Ausführungszeiträume sowie die hierin etwaig enthaltenen Freigabetermine unverbindlich. Schadensersatzansprüche in Folge einer späteren Freigabe sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7.

Eigentumsvorbehalt

Die zu liefernde Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Ware darf daher nicht weiterveräußert oder sicherungsübereignet werden. Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehen Ware hat der Kunde der Cityinsect GmbH unverzüglich mitzuteilen.

 

8.

Gerichtsstand / anwendbares Recht

Für sämtliche Verträge zwischen Cityinsect GmbH und ihren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (deutsches Recht). Die Anwendungen des einheitlichen Gesetzes über den inlandsnahen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über die inlandsnahen Kaufverträge über bewegliche Sachen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei gewerblichen Kunden ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz der Cityinsect GmbH. Dieser ist Wiesbaden. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreit aus dem oder über das Vertragsverhältnis ist das Landgericht Wiesbaden soweit die Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Regelungen nicht berührt.